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Aktuell 2008

Änderungen der Pflegereform im Überblick

Die Kernpunkte der Pflegereform

23.01.08 - Über die Pflegereform wird viel diskutiert. Doch was ändert sich nun wirklich? Der Gesetzentwurf sieht folgende Veränderungen vor:

∙ Die Leistungen werden bis 2012 schrittweise angehoben. Im ambulanten Bereich sollen die Leistungen in Pflegestufe eins von 2008 bis 2012 schrittweise von 384 auf 450 Euro steigen, in Pflegestufe zwei von 921 auf 1.100 Euro und in Pflegestufe drei von 1.432 auf 1.550 Euro im Monat. Pflegegeld soll auf bis zu 700 Euro in Stufe III erhöht werden, die Leistung bei stationärer Versorgung auf bis zu 1918 Euro bei Härtefällen. Ab 2015 werden die Leistungen alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst.

∙ Altersverwirrte Menschen erhalten erstmals auch Leistungen, wenn ihnen bisher keine Pflegestufe zugesprochen wurde, nämlich von 460 Euro bis zu 2.400 Euro jährlich.

∙ Der Beitrag wird zum 1. Juli 2008 um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent erhöht, auf 2,2 Prozent für Kinderlose.

∙ Pflegestützpunkte zur besseren Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen sollen für jeweils 20.000 Einwohner von Pflege-, Krankenkassen und Kommunen eingerichtet werden. Auch die Bescheide über Leistungen soll es hier geben. Als Anschubfinanzierung sind jeweils 45.000 Euro kalkuliert. Die Union lehnt das Konzept ab.

∙ Neben dem Anspruch auf bis zu sechs Monate Pflegezeit wird Beschäftigten ein Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage eingeräumt, wenn sie akut die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen. Die Übernahme des Lohnausfalls durch Arbeitgeber oder Krankenkasse ist nicht geplant.

∙ Gegen Missstände in Einrichtungen und zur Qualitätsverbesserung sollen Kassen, Kommunen und die Träger Standards entwickeln. Ergebnisse regelmäßiger Prüfberichte werden veröffentlicht. Neben Regelprüfungen alle drei Jahre soll es in 20 Prozent der Einrichtungen pro Jahr unangemeldete Kontrollen geben.

Quelle: Online-Ausgabe von ÄRZTLICHE PRAXIS - www.aerztlichepraxis.de

 
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